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ÖffR III - Allgemeines Verwaltungsrecht [3. Sem. Dipl. u. 3. Sem. LL.B., 1. Sem. LL.M. Dt. Recht]
10.341
Dozenten
Beschreibung
Teilnahmevoraussetzungen: Die Vorlesung richtet sich an Studierende des dritten Semesters, aber auch weiter Fortgeschrittene sind herzlich eingeladen mitzumachen.
Inhalt der Veranstaltung: Die Vorlesung führt in das Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht ein. Sie deckt dabei den Pflichtfachstoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts ab und behandelt außerdem das Verwaltungsprozessrecht in Grundzügen. Sie legt damit die wichtige Basis für alle Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts (Baurecht, Polizeirecht, Kommunalrecht usw.). Auch die Examensrelevanz des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts ist enorm: Nach aller Erfahrung vergeht kein Klausurendurchgang ohne Probleme aus diesen Gebieten.
Die Vorlesung versucht, den Studierenden den anspruchsvollen Stoff soweit möglich im Dialog nahezubringen. Studien zeigen: Diese Lernform vermag Interesse und Lerneffekt deutlich zu steigern. Die Steigerung gelingt nur, wenn genügend Studierende bereit sind, sich mündlich einzubringen.
Die Vorlesung findet in Präsenz statt.
Bitte kaufen Sie sich (noch) kein Lehrbuch. Literaturempfehlungen gibt es in der ersten Vorlesungseinheit (am 1.11.2024).
Studienbereiche
- Deutsches Recht - Master of Laws > Spezialisierungsmodul Ö 1
- Rechtswissenschaft > Öffentliches Recht
- Wirtschaftsrecht - Bachelor of Laws > Grundlagenbereich Öffentliches Recht
- Rechtswissenschaft